Günstiger Wohnbau mit Rechten und Pflichten
In überwiegendem Ausmaß werden bei der Errichtung von Wohnhausanlagen der EGW Förderungsmittel in Anspruch genommen. Die Vergabe von Wohnbauförderungsmitteln obliegt den jeweiligen Landesregierungen.
Bei der Förderung von Mietwohnungen handelt es sich vornehmlich um langfristige Darlehen, zinsgestützte Darlehen (Annuitätenzuschüsse) oder direkte Zuschüsse des Landes. Dieser Förderung stehen jedoch Auflagen und Pflichten gegenüber: Beispielsweise muss die Vorwohnung aufgegeben werden, bei der Kündigung einer geförderten Wohnung ist ein genaues Regulativ einzuhalten und vor allem hat der Hauptmieter gewisse Einkommensgrenzen nachzuweisen. Maßgeblich sind dabei u.a. die Familiensituation, das Alter und das jährliche Haushaltseinkommen.
Details über die jeweils gültigen Wohnbauförderungsbestimmungen erhalten Sie bei den jeweiligen Ämtern der Landesregierung.
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Wiener Wohnbauförderung:
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